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Müssen Immobilien-Erben vor dem Fiskus zittern?

Droht der Notverkauf von Omas Häuschen?
 

Schlagzeilen wie diese haben viele Immobilien-Eigentümer aufgeschreckt. Und mancher ist sogar schnurstracks zum Notar gelaufen, um noch rasch sein Häuschen auf die Kinder zu übertragen. Was ist da passiert?

Der Bundestag hat Anfang Dezember das Jahressteuergesetz verabschiedet. Darin stehen alle möglichen Neuerungen, die 2023 wirksam werden, unter anderem: Änderungen im Bewertungsgesetz. Und das wiederum ist ein wichtiger Faktor für die Besteuerung von Immobilien im Erbfall. Damit will der Gesetzgeber erreichen, dass Grundbesitz zum tatsächlichen Verkehrswert besteuert wird. Wozu ihn das Bundesverfassungsgericht gezwungen hat.

Die Regelungen im Einzelnen sind ziemlich kompliziert, Experten haben jedenfalls ausgerechnet, dass es im Mittel zu Wertsteigerungen von 30 bis 50 Prozent kommen könnte. Damit könnten im Einzelfall die Freibeträge, bei Kindern etwa sind das derzeit noch 400.000 Euro pro Kind und Elternteil, in guten Lagen locker überschritten sein. Die Folge: Die Erben müssen plötzlich für das Ererbte tief in die Tasche greifen, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen.

 

Gute Beratung und Gelassenheit vermeidet falsche Entscheidungen
 

Dagegen können sich die Eigentümer von Häusern und Wohnungen freilich wappnen. Die Freibeträge können nämlich alle zehn Jahre geltend gemacht werden. Wenn Eltern also ihr Eigentum schon zu Lebzeiten ganz oder anteilig an ihre Nachkommen übertragen, entgehen die Kinder womöglich der Erbschaftssteuer. Und wenn sich die Eltern dann noch ein Nießbrauchrecht festschreiben lassen, bleiben sie sogar bis zu ihrem Tod Herr im eigenen Haus, könnten es sogar vermieten.

In einem sind sich die Experten, Steuerberater wie Anwälte einig: Vor Panikreaktionen zu Jahresende wird gewarnt. Eine gute Beratung hilft, vorschnelle und womöglich falsche Entscheidungen zu vermeiden. Zumal die Ampelkoalition höheren Freibeträgen im Erbfall zustimmen will, wenn die Länder sich im Bundesrat ebenfalls darauf einigen können.

Haus vererben - was ist zu beachten?

Foto: iStock.com/gopixa