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Neues Wohnungseigentumsgesetz – was Immobilien-Eigentümer jetzt wissen müssen

Neuer Monat – neues Recht: Zum 1. Dezember ist die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes in Kraft getreten. Die Reform soll Sanierungen erleichtern und Streit vermeiden helfen.

Danach kann die Wohnungseigentümergemeinschaft künftig über Baumaßnahmen wie etwa eine Sanierung des Dachs mit einfacher Mehrheit entscheiden. So soll der Sanierungsstau, der auch in in vielen Immobilien in Münster vorhanden ist, aufgelöst werden.  Bislang waren größere Mehrheiten nötig, weshalb solche Projekte häufig scheiterten.

Aber auch die Rechte des einzelnen Eigentümers werden gestärkt. Jeder Wohnungseigentümer hat künftig einen Anspruch darauf, sich zum Beispiel den Einbau einer Ladestation für sein Elektroauto, einen barrierefreien Umbau oder den Zugang zum schnellen Internet von der Gemeinschaft genehmigen zu lassen. Die Kosten muss er allerdings selbst tragen. Bislang konnten solche Projekte in der Eigentümerversammlung blockiert werden.

Die ist künftig immer beschlussfähig, auch wenn nur ein Teil der Eigentümer an der Versammlung teilnimmt. Die Wohnungseigentümergemeinschaft trifft sich mindestens einmal im Jahr und beschließt unter anderem die Jahresabrechnung und Sanierungen.  

In Corona-Zeiten wichtig: Das Gesetz setzt zwar auch in Zukunft auf eine Präsenzversammlung, Eigentümer können jetzt im Einzelfall aber auch etwa per Videoschalte teilnehmen. 

Neues Wohnungseigentumsgesetz - Domberg Kösters Immobilien Münster

Foto: Domberg Immobilien GmbH