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Gewinne durch Untervermietung?


Darf man als Mieter untervermieten?
 

Die münstersche Studentin, die für zwei Semester ins Ausland geht, der Dozent, der einen Lehrauftrag an einer anderen Uni erhält, der Monteur, der für ein halbes Jahr an einem Projekt fern der Heimat arbeitet: Sie alle wollen, wenn möglich, ihre Mietwohnung behalten. Die Lösung: Untervermietung. Darf man das und wenn ja, wieviel Miete kann man verlangen? 

Die Antwort ist zweigeteilt: Mieter dürfen ihre Wohnung untervermieten – allerdings nur mit Zustimmung des Vermieters. Zur Frage der Miethöhe läuft gerade ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof, denn die ist bislang höchstrichterlich noch nicht geklärt.


Untervermietung – in aktueller Fall aus Berlin.


Dort hatte ein Mann seit 2009 für 460 Euro Kaltmiete eine Zweizimmerwohnung gemietet. Als er dann für einige Zeit ins Ausland ging, vermietete er die Wohnung unter, mit Erlaubnis der Vermieterin. Allerdings schlug er auf die Miete rund 500 Euro auf und kassierte 962 Euro im Monat. Die Vermieterin kündigte daraufhin den Mietvertrag und verlangte die Räumung der Wohnung.

Vor dem Amtsgericht scheiterte die Vermieterin zunächst mit ihrer Räumungsklage. Das Berliner Landgericht entschied genau anders herum: Der Mieter müsse ausziehen. Der Zuschlag sei unverhältnismäßig gewesen, außerdem sei die Mietpreisbremse überschritten. Dagegen zog der Mieter vor den Bundesgerichtshof. Seine Begründung: Der Mietzuschlag sei sehr wohl gerechtfertigt, schließlich habe er die Wohnung ja voll ausgestattet übergeben. Er habe auch nicht primär Gewinn erzielen, sondern seine Wohnung erhalten wollen.

Das Urteil wollen die Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe erst im Januar 2026 verkünden. In der mündlichen Verhandlung gab es aber schon Hinweise, wohin die Reise gehen könnte. Sinn und Zweck von Untervermietungen sei es, dass der Mieter seine Wohnung halten könne, wenn er zum Beispiel im Ausland sei, meinte das Gericht. Dass er damit auch noch Gewinne erzielen dürfe, zweifelte das Gericht in einer vorläufigen Einschätzung an.


Hilfreiche Links


ZEIT
https://www.zeit.de/gesellschaft/2025-09/bgh-wohnung-berlin-untermiete-gewinn-verhandlung

Bundesgerichtshof
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025169

Bundesgerichtshof
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/VIIIZR228-23

 

Glücklicher Mieter erhält den Schlüssel bei Untervermietung einer Wohnung

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