Wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs zur Untervermietung
Das klingt nach einem attraktiven Geschäftsmodell: Man mietet eine Wohnung an und vermietet sie dann unter, mit einem gehörigen Aufschlag. Ist aber verboten. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden: Wer eine Wohnung untervermietet, darf damit keinen Gewinn erzielen.
Eine Untervermietung solle es einem Mieter ermöglichen, seine Wohnung zu halten, wenn sich seine Lebensverhältnisse wesentlich ändern, etwa durch einen Auslandsaufenthalt. „Der Zweck der Untervermietung besteht hingegen nicht darin, dem Mieter hierdurch eine Möglichkeit der Gewinnerzielung zu verschaffen“, urteilte das Gericht.
Im konkreten Fall hatte ein heute 43-jähriger seine 65 Quadratmeter große Wohnung in Berlin während eines Auslandsaufenthaltes für 962 Euro netto untervermietet. Er selbst musste aber nur 460 Euro Kaltmiete zahlen. Den Aufschlag begründete er mit der Ausstattung seiner Mietwohnung inklusive Fernseher, Soundanlage, Geschirrspüler und Waschmaschine. Nur gebe es keine anerkannten Berechnungsmodelle, wie Mobiliar und Hausrat in die Miete einzubeziehen sind.
Seine Vermieterin hatte ihn wegen unerlaubter Untervermietung zunächst vergeblich abgemahnt und die Wohnung dann gekündigt. In zweiter Instanz hatte sie schließlich mit einer Räumungsklage Erfolg. Der BGH wies die Revision des Mieters gegen das Räumungsurteil zurück.
Stärkung der Untermieter-Rechte
Mit dem Urteil wollte das Gericht auch die Rechte der Untermieter stärken und sie vor überhöhten Mietpreisen schützen. Der Deutsche Mieterbund begrüßte das Urteil. Seine Präsidentin Melanie Weber-Moritz sagte: „Viele Menschen sind auf Untervermietung angewiesen, weil sie auf dem regulären Wohnungsmarkt keine Chance haben.“ Diese Notlage dürfe nicht ausgenutzt werden. Das sieht der Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke, ganz ähnlich: „Untervermietung ist kein Geschäftsmodell.“ Das sei auch eine Frage der Fairness.
Die Bundesregierung will die Vermietung von möbliertem Wohnraum verstärkt regulieren und Zuschläge für Möblierungen gesetzlich regeln. Danach sollen Vermieter für vollmöblierte Wohnungen eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete verlangen können.
Hilfreiche Links
Bundesgerichtshof
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026024.html
Deutscher Mieterbund e.V.
https://mieterbund.de/aktuelles/meldungen/bgh-staerkt-mieterschutz-untervermietung-darf-kein-instrument-zur-gewinnerzielung-sein/
Haus & Grund RHEINLANDWESTFALEN | Landesverband Rheinisch-Westfälischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
https://www.hausundgrund-verband.de/aktuelles/einzelansicht/bgh-kuendigung-bei-gewinnbringender-untervermietung-zulaessig/
Tagesschau | Norddeutscher Rundfunk | Anstalt des öffentlichen Rechts
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/hubig-indexmieten-104.html
