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Lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen lassen

 

Großmutter muss nach Hausverkauf ausziehen

 

Das ist wirklich dumm gelaufen: Zwar hatte eine Großmutter mit ihrem Enkel nach dem Tod ihres Mannes lebenslanges Wohnrecht vereinbart, nach dem Verkauf des Hauses in Osnabrück muss sie jetzt trotzdem ausziehen. Der Grund: Das Wohnrecht war nicht im Grundbuch eingetragen. Allerdings erkannte das Oberlandesgericht Oldenburg der Seniorin jetzt Schadenersatz von ihrem Enkel zu.

Die Klägerin war gemeinsam mit ihren beiden Töchtern Erbin des Ehemannes geworden. Bei einem Kaffeetrinken einigte man sich darauf, das Haus an den Enkel zu verkaufen. Die damals Mitte 70-jährige Großmutter sollte aber auch nach der Übernahme des Hauses dort wohnen bleiben dürfen. Diese Vereinbarung beim Kaffeetrinken wurde allerdings nie ins Grundbuch eingetragen.

Eineinhalb Jahre später setzte der Enkel seine Großmutter dann vor die Tür und verkaufte das Haus zu mehr als dem doppeltem Preis an ein junges Paar. Die Seniorin verklagte den Enkel vor dem Landgericht Osnabrück und bekam Recht. Auch seine Berufung vor dem Oberlandesgericht Oldenburg hatte keinen Erfolg.

Das Gericht urteilte, der Großmutter stehe ein „schuldrechtliches Wohnrecht“ gegenüber dem Enkel zu. Weil das nicht im Grundbuch eingetragen war, könne Sie dies aber nicht gegenüber den neuen Eigentümern geltend machen. Was bleibt sind Schadenersatzansprüche gegenüber dem Enkel.

 

Fazit
 

Wer Vereinbarungen über das Wohnrecht auch im besten Einvernehmen im Familienkreis trifft, sollte sie dennoch immer im Grundbuch eintragen lassen.

 

Links
 

https://www.mieterschutzverein-muenster.de/

https://www.mieterverein-muenster.de/

https://www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/660/kontakt/Mietrechtsberatung/1453

https://www.stadt-muenster.de/wohnungsamt/mietspiegel

Diskussion um Wohnrecht nach Hausverkverkauf

Foto: iStock.com/AndreyPopov